Wenn ein Ehepartner nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, muss er die Hälfte der Miete zahlen. Alleine die Tatsache, dass er Unterhalt zahlt, befreit ihn nicht davon.
So entschied das Oberlandesgericht Bremen. Geklagt hatte eine Frau, die bis zu ihrem Auszug mit den Kindern drei Monate später die Miete und Nebenkosten allein bestritten hatte.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Sie hat zum Teil Recht gekriegt, sie hat die Hälfte dessen gekriegt, was über ihrem Aufwand lag, was sie später für eine andere Wohnung bezahlen musste. Sie muss mit ihren Kindern eine Wohnung beziehen. Dafür muss sie Miete bezahlen. Die alte Wohnung war etwas teurer und davon hat sie die Hälfte bekommen. Bei der Unterhaltsberechnung ist es wichtig, an alle Positionen zu denken. Bei der Krankenversicherung fängt das vielleicht an bis hin zur Miete. Nicht, dass ich nachher noch mit Forderungen belästigt werden oder als Betroffener selber noch zu Gericht marschieren muss, um meine Forderungen durchzusetzen. – Länge 31 sec.
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