Wer an extremem Übergewicht leidet, hat gegen die Krankenkasse Anspruch auf stationäre medizinische Reha. Sie muss dem Patienten auch eine weitere stationäre Rehabilitationsmaßnahme gewähren, wenn er nach der ersten Reha wieder 25 Kilogramm zugenommen hat. So das Sozialgericht Mannheim.
Geklagt hatte ein Mann mit über 200 Kilo Körpergewicht. In einer ersten Reha nahm er 50 Kilo ab. Nach dem Verlassen der Station legte er aber beim Gewicht wieder zu.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Dem Mann sei es eben nicht gelungen, die ihm vermittelten Bewältigungsstrategien in seinen Alltag zu integrieren. Eine engmaschige Überwachung der Kalorienzufuhr, eine internistische Behandlung, Sport- und Bewegungsangebote sowie eine intensive Psychotherapie – all das hatte in dem Fall noch nichts genutzt, er hatte ja 25 Kilo wieder zugenommen. Also muss ein erneuter Versuch gestartet werden, das alles zu erreichen. Eine ambulante Behandlung war eben nicht erfolgreich und deshalb hatte er noch mal einen Anspruch. – Länge 26 sec.
Doch die Richter schmetterten seine Klage ab. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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