O-Ton: Facebooks Gefällt mir-Button auf Webseiten kollidiert mit Datenschutz

Auf vielen Webseiten findet sich ein Facebook-Plugin, worüber man direkt die Fanpage liken kann. Das verstößt aber gegen deutsches Datenschutzrecht, entschied das Landgericht Düsseldorf.

Daten über das Surfverhalten des Nutzers werden an Facebook weitergegeben. Dafür muss aber die Zustimmung des Nutzers eingeholt werden – das hat das vor Gericht unterlegene große Modeunternehmen nicht getan.

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Datenschutzrecht in Deutschland ist stärker als in anderen Ländern. Das Gefühl für die Sicherheit der Daten auch bei den betroffenen Leute ist stark ausgeprägt. Wenn die USA nicht dieses Datenschutz hat, dann darf uns das nicht scheren. Wir müssen ein System finden, dass zu unseren Maßstäben passt – ob das Facebook, Google oder Twitter will oder nicht – das ist aber so.– Länge 25 sec.

Mehr unter Anwaltauskunft.de.

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