O-Ton: Fahrer eines stehenden Fahrzeugs haftet bei Unfall nicht

 Auch beim Parken können Unfälle geschehen, genauer gesagt, beim Ausparken. Den Fahrer eines stehenden Autos trifft dann aber keine Schuld, da er nicht gegen seine Verkehrspflichten verstößt. Er haftet somit auch nicht für den Schaden. So entschied das Landgericht Saarbrücken.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Grundsätzlich ist es so: Beide Autofahrer, die gleichzeitig ausparken, müssen Rücksicht aufeinander nehmen. Am besten ist es natürlich, wenn einer anhält und seinen Wagen stoppt, den anderen ausparken lässt und danach selbst ausparkt. Wenn aber beide sich jetzt schon in Bewegung befinden, sollten sie durch Augenkontakt, durch Hupen, vereinbaren, wer jetzt als erster ausparkt, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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