O-Ton: Fahrerlaubnis darf nicht wegen Schwerhörigkeit entzogen werden

Auch einem älteren Autofahrer darf nicht ohne weiteres wegen Schwerhörigkeit der Führerschein abgenommen werden.

Selbst dann nicht, wenn er sich weigerte, ein ärztliches Gutachten über seine Fahrtauglichkeit beizubringen. Damit verwies das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße eine übereifrige Beamtin in die Schranken.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat gesagt, dass die Maßnahme eines Führerscheinentzugs, nur wenn ich ein Gutachten des Arztes der Begutachtungsstelle nicht vorlege, nicht verhältnismäßig ist. Es bestanden keine Zweifel, dass der Mann nicht geeignet war, ein Fahrzeug zu führen. Denn beim Autofahren kommt es mehr auf das sehen als auf das Hören an. – Länge 26 sec.

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