O-Ton: Fahrradfahrer haftet beim Verkehrsverstoß im Kreisverkehr mit

Generell gilt in einem Kreisverkehr ohne Beschilderung rechts vor links. Daher darf auch ein Radfahrer nur dann eine Straße passieren, wenn sie frei ist. Kann er nicht rechtzeitig den Bereich überqueren, muss er warten.

Andernfalls haftet er beim Unfall mit.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über eine Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm:

O-Ton: Eine Fahrradfahrerin fuhr in einem Kreisverkehr und dort gilt ja normalerweise, wenn es keine entsprechende Beschilderung gibt, „rechts vor links“. Sie wollte den Kreisel an einer Ausfahrt verlassen und überquerte die erste Straße und hat nicht darauf geachtet, dass ein Auto einbiegen wollte. – Länge 18 sec.

Nach dem Unfall verlangte sie Schadensersatz und Schmerzensgeld. Allerdings verteilte das Gericht muss sie für 60 Prozent selbst haften. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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