Für Fahrtenbücher gelten strenge Regeln: Sie müssen von Hand geschrieben werden. Eine Word-Datei oder Excel-Tabelle erkennt das Finanzamt nicht an. Es gibt aber Ausnahmen, entschied das Finanzgerichts Berlin-Brandenburg. Computernotizen dürfen das handgeschriebene Fahrtenbuch ergänzen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Es muss sichergestellt sein, dass Sie die Aufzeichnungen nicht nachträglich manipulieren können. Und bei einer Computeraufzeichnung ist ja eine spätere Manipulation sehr leicht möglich. Wenn Sie aber handschriftliche Notizen führen und ergänzende Anmerkungen im Computer vornehmen, ist aufgrund des lückenlosen Führens des handschriftlichen Fahrtenbuchs eine Manipulation ausgeschlossen. – Länge 25 sec.
Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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