O-Ton: Fall einer Tagesmutter vor dem BGH

 Der Bundesgerichtshof entscheidet am 13. Juli über einen kniffligen Fall: Eine Frau betreut Kinder im Alter bis zu drei Jahren als Tagesmutter in ihrer Mietwohnung. Die Mieter in dem Haus sind dagegen und beklagen neben dem Lärm mehr Müll durch Windeln und mehr Besucher in dem Haus. In mehreren Instanzen bekam mal die eine, mal die andere Seite Recht.

Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Dass es dort mal lauter ist, dass es mehr Windeln gibt und dass die Eltern die Kinder abholen – das ist alles zu Recht festgestellt. Gestritten wird jetzt die Zumutbarkeit. Ist es für die Nachbarn zumutbar oder unzumutbar, dass die Tagesmutter in der eigenen Wohnung in der ersten Etage die Kinder betreut oder nicht. – Länge 18 sec.

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