O-Ton: Falsch beraten beim Wechsel der Krankenversicherung?

Stellen Sie sich vor, Sie wechseln den Tarif bei ihrer privaten Krankenversicherung und stellen Jahre später fest, dass wichtige Leistungen fehlen. So erging es einem Mann, der sich auf den Rat seines Versicherungsmaklers verlassen hatte. Das Landgericht Arnsberg sprach ihm Schadensersatz gegen die Maklerin zu, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Makler hat ja gesagt, alles was ihm geschickt hab – da war alles drin. Aber er hat ihm offenbar was anderes gesagt und wenn man das nachweisen kann, deshalb sollte man sich auch immer Notizen machen und den die E-Mail Korrespondenz mit den Maklern dann auch aufheben. Im Zweifel hat das Gericht gesagt, hier liegt keine grobfahrlässig Unkenntnis vor. Der Mann hat sich schlicht auf den Mann verlassen. Das ist allzu offenbar, deshalb haftet er dafür. – Länge 24 sec.

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