Betriebsratswahlen spielen eine wichtige Rolle bei der Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Doch wie bei anderen Wahlen auch, gibt es klare Regeln, die eingehalten werden müssen. Laut Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main kann ein falsch gefalteter Stimmzettel dazu führen, dass die Stimme ungültig ist.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de
O-Ton: Die Richter haben gesagt, auch die Wahl zu einem Betriebsrat ist eine geheime Wahl. Das heißt, man muss den Zettel so falten, dass man nicht sehen kann, was Du gewählt hast, wenn Du das in die Wahlurne reinsteckst. Also: Geheime Wahl gilt auch bei der Betriebsratswahl, Stimmen, die das nicht machen, die sind einfach ungültig. – Länge 20 sec.
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