Für einen Großteil der Feuerwehreinsätze in Deutschland stellen die Kommunen keine Rechnungen aus – sie werden von der Allgemeinheit getragen. In bestimmten Fällen erlauben die Feuerwehrgesetze der Bundesländer jedoch, dem Verursacher einen Einsatz in Rechnung zu stellen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit Einzelheiten:
O-Ton: Also, das ist beim unverschuldeten Notfall, bei einem technischen Defekt, bei Rettung von Menschen, bei Unfällen sieht es manchmal anders aus, aber in der Regel trägt da die Allgemeinheit die Kosten. Feuerwehr gehört zur Daseinsvorsorge. Aber wenn ich einen Brand lege, dann muss ich den Feuerwehreinsatz selber zahlen. Wenn ich einen Scherzanruf bei der Feuerwehr mache, dann muss ich auch für den Einsatz zahlen. Oder aber bei einem Fehlalarm – ein Fehlalarm kann teuer werden. – Länge 25 sec.
Beispiele dafür und mehr Informationen unter anwaltauskunft.de.
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