Für manche sind Blitzer-Apps ein Muss! Dabei ist die Rechtslage eindeutig – sie sind verboten. Die Straßenverkehrsordnung schreibt klipp und klar vor, dass Geräte zur Störung der Verkehrsüberwachung tabu sind. Für den Fahrer. Stellt sich die Frage: Und was ist mit dem Beifahrer?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Das kommt wahrscheinlich auf die Nutzung an. Und zumindest macht der Fahrer eine Mitnutzung eines verbotenen Gerätes. Und nutzt es dann so, wie es eigentlich verboten ist – für die Anpassung meines Verhaltens nur bei solchen Blitzern. Und deshalb dürfte das rechtswidrig sein. – Länge 20 sec.
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