Welches Geschlecht entscheidet? Die Frau eines transsexuellen Mannes, der sein Geschlecht von männlich änderte, bekommt ein Kind. Kann der Mann sich als rechtlicher Vater eintragen lassen?
Ja, das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht gab dem Mann Recht. Der Vater eines Kinds sei der Mann, der zum Geburtszeitpunkt mit der Mutter verheiratet sei. Mutter des Kinds sei die Frau, die das Kind geboren habe.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Es kommt darauf an, wann der Wandel des Geschlechtes erfolgt. Erfolgt er vor Geburt des Kindes, dann hat man natürlich Anspruch auf Eintragung der Elternschaft in dem Geschlecht, was man zum Zeitpunkt der Geburt auch hatte. Das darf nicht verweigert werden. Es ist schon kurios, dass es immer noch so Leute gibt, die denken: Er ist zwar jetzt ein Mann, aber ich trage ihn als Mutter ein. – Länge 23 sec.
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