Bei nächtlichen Einbrüchen wird das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung empfindlich gestört. Deshalb kann es zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung kommen, auch wenn der Einbruch erfolglos war. Das Amtsgericht München verurteilte einen 32jährigen wegen versuchten Einbruchs und Sachbeschädigung zu einem Jahr und acht Monaten.
Wegen der professionellen Vorgehensweise schied eine Bewährung aus.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Dass es keine Bewährung gab, hat das Gericht mit der Verteidigung der Rechtsordnung begründet. Man kann der Bevölkerung nicht vermitteln, wenn einer so professionell vorgeht – Aufhebelung eines Daches, über mehrere Dächer eingestiegen, mitten in der Nacht – da ist das Sicherheitsgefühl dermaßen tangiert, dass man nicht sagen kann, der kommt nicht ins Gefängnis. – Länge 22 sec.
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