O-Ton: Freispruch bei fehlerhafter Geschwindigkeitsmessung

Wenn man an den Ergebnissen einer Geschwindigkeitsmessung zweifelt, sollte man dies nicht hinnehmen. So erging es einem Autofahrer, der mit 171 km/h geblitzt wurde, obwohl nur 100 km/h erlaubt waren. Er klagte – und bekam Recht. Denn es gab Veränderungen, die nicht im Überwachungsprotokoll der Polizei eingetragen waren.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, empfiehlt daher den Gang zum Anwalt:

O-Ton: Genau. Der Anwalt kann Einsicht nehmen in Messprotokolle. Der kann auch überprüfen, ob der Blitzer überhaupt richtig stand. Also ob das, was stimmen muss, wenn Messungen durch die Polizei vorgenommen werden, überhaupt befolgt wurde. – Länge 24 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de

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