O-Ton: „Fuck you“ kein Kündigungsgrund, sondern Unmutsäußerung

Wenn Mieter und Vermieter streiten, kann es viele Ursachen haben. Das Amtsgericht Köpenick in Berlin musste einen ganz besonderen Fall entscheiden. Da hatte der Mieter dem Verwalter der Wohnung „fuck you“ an den Kopf geworfen – die Kündigung folgte prompt.

Die Richter aber waren nachsichtig.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn man einmalig jugendsprachlich eine verbreitete Unmutsäußerung jemand anderem sagt, in dem Fall war es der Verwalter, dann muss man das schon mal im Einzelfall hinnehmen. Die berücksichtigten auch, dass sowieso gerade eine angespannte Situation zwischen Vermieter und Mieter herrschte. Es ging darum, ob er unerlaubt dauerhaft seine Wohnung jemand anderem überlassen hatte. Und dann kam die Äußerung fuck you und da hat das Gericht gesagt, wir wollen es mal nicht überbewerten. – Länge 30 sec.

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