O-Ton: Fünf Stundenkilometer zu schnell – keine Mithaftung des Unfallopfers

Bei Unfällen kann es vorkommen, dass beide Beteiligte an dem Crash haften müssen. Allerdings: Wenn jemand nur fünf Stundenkilometer zu schnell war und sich die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht auf den Unfall ausgewirkt hat, dann spielt das keine Rolle, entschied das Landgericht Lübeck.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über die Begründung der Richter:

O-Ton: Die andere Person hat die Vorfahrt genommen, das ist ein schwerer Regelverstoß. Die fünf Stundenkilometer haben sich gar nicht ausgewirkt, auch bei 30 km/h hätte der Unfall stattgefunden. Also war das völlig irrelevant. Keine muss sich Sorgen machen als Unfallopfer, der vielleicht ein bisschen drüber war – wenn es sich nicht ausgewirkt hat. – Länge 22 sec.

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