O-Ton: Führerscheinprüfung auf Deutsch

 Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland kann neben Deutsch auch in einigen anderen Sprachen abgelegt werden. Allerdings: Eine Tamilin aus Sri Lanka kann diese Prüfung nicht in ihrer Muttersprache absolvieren, entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Richter haben darauf hingewiesen, dass nach der Fahrerlaubnisverordnung die theoretische Führerscheinprüfung in deutscher Sprache abgelegt werden muss. Es gibt einige Fremdsprachen, die zulässig sind, aber tamilisch gehört nicht dazu und deswegen musste die Frau ihre Führerscheinprüfung auf Deutsch absolvieren. – Länge 20 sec.

Neben Englisch oder Französisch gehören auch Italienisch, Türkisch und Polnisch dazu. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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