Normalerweise bekommen Fußgänger bei Unfällen oft den kompletten Schaden ersetzt. Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied nun aber anders. Zwar ist es richtig, dass von einem Motorradfahrer die höhere Betriebsgefahr ausgeht – wie es die Juristen nennen. Wenn der Fußgänger gegen seine Sorgfaltspflicht verstößt, dann muss auch er mit haften.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins über den Fall:
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O-Ton: Ein Fußgänger überquert die Fahrbahn, es kommt zum Zusammenstoß mit einem Motorradfahrer, der 15 Stundenkilometer zu schnell fährt. Er versucht sein Motorrad noch zu bremsen, aber er wird dennoch verletzt. – Länge 13 sec
Weitere Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.
Magazin: Radfahrer und Fußgänger tragen Mitschuld
Normalerweise bekommen Fußgänger und auch Radfahrer bei Unfällen mit Autos oft den kompletten Schaden ersetzt. Die juristische Begründung: Bei beiden ist die Betriebsgefahr geringer. Doch nun gibt es zwei bemerkenswerte Urteile von zwei unterschiedlichen Oberlandesgerichten – danach ist der Schadenersatz nicht mehr so eindeutig.
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Beitrag:
In Fall 1, den das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden hatte, ging es um eine Radfahrerin.
O-Ton: SFX
Sie hatte eine Vorfahrtstraße überquert und war mit einem Auto kollidiert. Danach verklagte sie die Autofahrerin durch mehrere Instanzen auf Schadenersatz. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Aber ihre Klage wurde dann in letzter Instanz vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen, weil sie eine Vorfahrtsstraße überquert hatte. Und sie sich dort natürlich besonders vergewissern muss, dass kein Auto kommt und es nicht zu einem Zusammenstoß kommt. Den muss sie vermeiden. – Länge 15 sec.
Ein anderer Fall – diesmal vom Oberlandesgericht Saarbrücken.
O-Ton: Ein Fußgänger überquert die Fahrbahn, es kommt zum Zusammenstoß mit einem Motorradfahrer, der 15 Stundenkilometer zu schnell fährt. Er versucht sein Motorrad noch zu bremsen, aber er wird dennoch verletzt. – Länge 13 sec
Normalerweise bekommen Fußgänger nach einem solchen Zusammenstoß oft den kompletten Schaden ersetzt. Aber – so das Oberlandesgericht Saarbrücken – wenn der Fußgänger gegen seine Sorgfaltspflicht verstößt, dann muss auch er mit haften.
Bettina Bachmann:
O-Ton: Die Sorgfaltspflicht trifft alle. Den Fußgänger, der die Straße überquert, der muss sich in der Straßenmitte vergewissern: Kommt wirklich niemand, hat sich die Verkehrssituation geändert, seitdem ich von der anderen Straßenseite los gegangen bin. Und auch der Fahrradfahrer: Wenn der über eine Vorfahrtsstraße fahren will, hat er viel mehr Sorgfalt an den Tag zu legen als derjenige, der auf der vorfahrtsberechtigten Straße fährt. – Länge 20 sec.
Weitere Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.
Absage.
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