O-Ton: Gasofen als einmaliger Bedarf?

Können Bezieher von Hartz IV die Kosten für einen neuen Gasheizofen vom Jobcenter verlangen? Ja, aber Voraussetzung ist, dass der Vermieter dazu nicht verpflichtet ist. In dem Fall war das so, es war exakt zwischen Vermieter und Mieter vereinbar.

Nach dem die Klage beim Sozialgericht Köln noch scheiterte, war sie beim Landessozialgericht erfolgreich.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Hartz-4-Empfänger brauchte eben als einmaligen Bedarf 1.800 Euro für Erwerb und Einbau eines neuen Gasofens. Das Gericht hat gesagt, das ist ein einmaliger Bedarf, weil der Vermieter nicht dafür aufkommen muss – vertraglich gesehen. Deshalb muss er hier unterstützt werden, aber auch hier musste man erst in die zweite Instant gehen. – Länge 21 sec.

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