Wer ein altes Fahrzeug kauft, muss damit rechnen, dass die Verschleißteile schon abgenutzt sind. Es liegt dann kein Sachmangel bei dem Gebrauchtwagenkauf vor. Ein Rücktritt vom Kauf ist nicht mehr möglich. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Limburg.
In dem Fall ging es um einen Wagen mit Baujahr 2005, der für 1500 Euro den Besitzer wechselte. Nach einer Weile wollte der Käufer den Rücktritt vom Autokauf erklären und verlangte mit seiner Klage die Erstattung des Kaufpreises. Die Klage scheiterte jedoch.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Jedes Fahrzeug unterliegt ja dem Verschleiß. Und wenn Sie ein Auto kaufen, das 15 Jahre alt ist, ist es selbstverständlich, dass da nicht mehr alles neu ist. Deswegen kostet der Wagen ja nicht so viel. und bei Verschleißteilen gibt es keinen Rücktritt vom Vertrag und keinen Schadensersatz. – Länge 15 sec.
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