O-Ton: Gefängnisausbrüche sind in Deutschland nicht strafbar

Ein Gefängnisausbruch an sich ist in Deutschland theoretisch straffrei. Dies begründet sich auf einer Sichtweise des Gesetzgebers, die schon Ende des 19. Jahrhunderts im deutschen Rechtsverständnis zu finden war: Jeder Mensch verfügt über einen natürlichen Freiheitstrieb, den selbst das Gesetz zu respektieren habe.

Seine eigene Freiheit wiedererlangen zu wollen, wie bei der Flucht aus einer Haft, kann also kein strafwürdiges Verhalten sein. Allerdings, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Wenn ich die Eisen durchsäge, wenn ich einen Wärter überwältige, dann begehe ich in dem Bereich ja schon Straftaten, um meine Flucht zu verwirklichen. Die Flucht an sich wird nicht bestraft, aber die Dinge, die ich da womöglich begehe – Auto stehlen, Fahrrad stehlen, Scheibe einwerfen – das ist Sachbeschädigung und das ist natürlich strafbar. – Länge 22 sec.

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