O-Ton: Gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes

 Für den Umgang mit sogenannten „gefährlichen Hunden“ gibt es in allen Bundesländern Vorschriften. Diese regeln unter anderem, wie diese Tiere zu halten und in der Öffentlichkeit zu führen sind. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier ist auch ein Hund, der einen Menschen gebissen hat, als „gefährlich“ einzustufen.

Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft, mit den Einzelheiten zu diesem Fall:

O-Ton: So hatte hier ein nicht angeleinter Schäferhundmischling zwei Personen auf der Straße gebissen. Ein Gutachter hat festgestellt, eigentlich keine gefährliche Rasse, aber dieser Hund ist jetzt doch gefährlich, weil immer wenn die Leute ihm zu nahe kommen, beißt er. Also hat die zuständige Behörde gesagt: Dein Hund muss jetzt einen Maulkorb tragen und der Hund ist darüber hinaus an der Leine zu führen. Zu Recht, wie das Gericht gesagt hat. Auch bissige Hunde gelten nach Gesetz als gefährliche Hunde – unabhängig von ihrer Rasse. Und dann können auch Maßnahmen ergriffen werden, um die anderen Personen zu schützen. – Länge 30 sec.

Mehr Informationen unter www.anwaltauskunft.de.

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