Die Rechtsschutzversicherung muss die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, wenn der Fall in den Versicherungszeitraum fällt. In dem Fall ging es um ein gehacktes Facebook-Konto. Entscheidend ist das Datum des Verstoßes, nicht das Jahr der Eröffnung des Facebook-Kontos.
Dies entschied das Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Als ich das Urteil las, war ich bass erstaunt. Rechtsschutzversicherungen sind etwas Gutes. Ich kann jedem Haushalt eine Rechtsschutzversicherung nur empfehlen, muss ich wirklich sagen. Weil wenn man in seinen Rechten verletzt ist oder seine Rechte durchsetzen möchte, dann hilft die Rechtsschutzversicherung. Aber hier zu versuchen, aufgrund eines früher eröffneten Kontos, das war vielleicht ein Testballon. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas noch einmal vorkommt. – Länge 20 sec.
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