Eine Gemeinde muss auch die Absperrgitter über Rinnen auf dem Gehweg sicher verankern. Tut sie dies nicht und ein Fußgänger stürzt darüber, muss sie Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Es liegt dann ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vor, entschied das Landgericht Konstanz.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Das Landgericht Konstanz hat Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen, da die Gemeinde auch kontrollieren muss, ob Absperrgitter anständig verankert sind. Es reicht jetzt nicht aus, dass sie einfach nur auf das Gitter draufschauen, sondern sie müssen auch schauen, ob das wirklich fest verankert ist, dass es nicht zu Stürzen kommen kann. – Länge 26 sec.
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