O-Ton: Gemeinde haftet nicht für beschädigte Ferrari auf schlechter Straße

Wer ein tiefer gelegtes Fahrzeug fährt, muss besonders auf Fahrbahnunebenheiten achten. Wird sein Auto deswegen beschädigt, bekommt er meist kein Schadensersatz von der Gemeinde – auch nicht, wenn es ein Ferrari ist. Darauf wies das Oberlandesgericht Koblenz hin.

In dem Fall war ein Ferrari durch einen Kanaldeckel beschädigt worden. Der Fahrer wollte 60.000 Euro Schadensersatz.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Kommune muss nicht bezahlen, da es nicht ihre Aufgabe ist, die Straße für tiefergelegte Autos auszurichten. Wer ein tiefergelegtes Auto fährt, der muss selbst aufpassen, wenn er über eine Straße fährt, die nicht ganz eben ist, dass er nicht aufsetzt. – Länge 24 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de

Download O-Ton