O-Ton: Gemeinde kann bei Sturz eines Radfahrers (mit)haften

 Stürzt ein Radfahrer wegen eines Schlaglochs, kann die Gemeinde haften. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn das Loch tief ist und der Fahrer nicht mit einem solchen Hindernis rechnen musste. Allerdings, so das Oberlandesgericht München, der Radfahrer hätte auch vorsichtiger sein müssen – darum haftet er zu 50 Prozent mit.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Den Fall kann man schon verallgemeinern. Man muss immer dann, wenn die Straßenverhältnisse uneben sind oder ich sehe, da ist ein Schlagloch oder eine Pfütze, dann muss ich langsamer fahren. Da kann ich nicht mit voller Geschwindigkeit fahren, hinfallen und dann von der Gemeinde, die die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, 100 Prozent meines Schadens erstattet bekommen. Ich muss meine Fahrweise den Straßenverhältnissen anpassen. – Länge 20 sec.

Mehr zu diesem Urteil unter www.verkehrsrecht.de

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