O-Ton: Generalunternehmen haftet für fehlerhaft programmierten Aufzug

 Einen bizarren Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden: Bei Umbauten eines Hotels war der Aufzug fehlerhaft programmiert worden. Der Lift reagierte nicht auf die Wünsche der Fahrgäste, sondern fuhr ungebremst in den Keller. Dort öffnete sich die Tür – wegen eines Unfalls strömte heißes Wasser aus der Fernwärmeanlage in den Aufzug und verletzte die Fahrgäste schwer. Der Generalunternehmer muss für Schadensersatz zahlen, entschied das Gericht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Er ist in den Keller gefahren, wobei sich dann die Insassen an kochendem Wasser verletzt und verbrüht haben. Nun ging es um die Frage: Wer haftet – der Subunternehmer oder der Generalunternehmer? Das Gericht hat gesagt: Der Generalunternehmer muss dafür einstehen, was der Subunternehmer gemacht hat. Hier ist ein fehlerhafter Aufzug eingebaut worden, er muss also für den Schaden aufkommen und in dem Fall auch Schmerzensgeld bezahlen. – Länge 20 sec.

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