O-Ton: Gesetzeslücke bei Unfällen mit E-Scootern

Rechtsexperten haben eine Gesetzeslücke bei Unfällen mit E-Scootern ausgemacht. Die kann verhindern, dass Unfallopfer zu ihrem Recht – und damit zu Schadensersatz und Schmerzensgeld kommen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins zu den Hintergründen:

O-Ton: Bei Kraftfahrzeugen gilt normalerweise die Halterhaftung oder die Haftung des Fahrers, und zwar unabhängig von der Frage, ob er schuld ist oder nicht. Das ist bei E-Scootern nicht. Die sind zwar Kraftfahrzeuge, aber wegen ihrer Bauart können sie nicht schneller als 20 Stundenkilometer fahren. Das heißt: Sie haben ein Haftungsprivileg. Für Fahrzeuge, die da drunter liegen, für die gilt das nicht. Wenn ich einen Unfall mit einem E-Scooter habe, ob als Autofahrer oder Fußgänger, muss ich immer ganz konkret die Schuld nachweisen, damit ich am Ende nicht leer ausgehe. Und das ist eine Regelungslücke, hier muss der Gesetzgeber nachbessern. – Länge 30 sec.

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