O-Ton: Gesundheitsschäden durch Aufregung können ein Fall für die Unfallversicherung sein

 Eigentlich gilt in der Unfallversicherung: Geld gibt es nur für Unfälle, die von außen bewirkt werden. Aber: Auch körperliche Reaktionen durch Aufregung können Unfälle auslösen – selbst wenn die Versicherung psychische Reaktionen ausschließt, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Interessante dabei ist, dass die Gerichte so entschieden haben. Denn normalerweise gibt es sogenannte Psychoklauseln in den Versicherungen. Eine Unfallversicherung muss dann in der Regel nicht zahlen, wenn die krankhafte Störung in Folge psychischer Reaktionen erfolgt ist. Aber wenn tatsächlich ich mich aufgrund eines äußeren Ereignisses so doll aufrege, dass ich einen Herzinfarkt kriege – dann kann das auch ein Unfall sein. – Länge 19 sec.

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