O-Ton: Gleiche Schuld – gleiche Haftung

 Kommt es aufgrund zwei gleichschwerer Verstöße gegen die Verkehrsregeln zu einem Unfall, haften beide Unfallpartner zu gleichen Teilen. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Magdeburg.

Anwalt Swen Walentowski:

O-Ton: Der eine wollte bei einer durchgezogenen Linie, also bei Überholverbot, überholen. Der andere wollte bei der durchgezogenen Linie abbiegen. Darf er auch nicht. Und so sind sie zusammengestoßen. Beide haben einen Verkehrsverstoß unternommen, zwar beiden einen anderen – aber sie haften zu gleichen Teilen. – Länge 15 sec.

Weitere Informationen: www.verkehrsrecht.de

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