O-Ton: Habe ich einen Anspruch auf Sonderurlaub?

Was unter den Begriff „Sonderurlaub“ fällt, ist arbeitsrechtlich nicht klar definiert. In der Alltagssprache jedoch bedeutet Sonderurlaub eine Freistellung von der Arbeit, die Beschäftigten aus besonderen Anlässen und zusätzlich zum Jahresurlaub gewährt wird.

Vereinbarungen dazu können in Betriebsvereinbarungen, aber auch in Arbeits- oder Tarifverträgen festgelegt sein.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn ich tatsächlich – wenige Stunden oder wenige Tage – verhindert bin, weil ein naher Angehöriger bestattet wird oder das eigene Kind ins Krankenhaus kommt, dann kann ich bezahlt von der Arbeit fernbleiben. Immer gilt: Ich muss natürlich den Arbeitgeber informieren. Also: Vorübergehende Verhinderung – anerkannt bei der goldenen Hochzeit der Eltern, der eigenen Silberhochzeit, wenn man selbst oder die Kinder heiraten – wenn es da keine Regelung zum Sonderurlaub gibt, kriegt man trotzdem frei und bekommt diese Zeit auch bezahlt. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen unter anwaltauskunft.de.

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