Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung können von ihrer Krankenkasse Cannabis bekommen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie nicht mit einer Standardtherapie behandelt werden können. Eine Alkoholerkrankung gehört nicht dazu, entschied das Hessische Landessozialgericht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über diesen Fall:
O-Ton: Der Mann hat seinen Antrag damit begründet, dass er, wenn er kifft, seinem – Zitat – „Saufdruck“ entgegen wirken kann. Er konnte das bisher immer mit selbst angebautem Cannabis machen. Nachdem dies ihm untersagt war, beantragte er die Versorgung bei der Krankenkasse. Das Gericht hat gesagt, nee so einfach ist es nicht. Es gibt andere Möglichkeiten, Alkoholismus zu behandeln. Da brauchst Du jetzt nicht noch Cannabis. – Länge 22 sec.
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