O-Ton: Haftpflichtversicherung muss auch für Unfall durch Beifahrertür haften

Jeder kennt das: Parkplätze sind immer rar, Parklücken werden immer kleiner. Wer haftet eigentlich, wenn der Beifahrer das Nachbarfahrzeug beschädigt? Diesen Fall musste jetzt das Landgericht Saarbrücken entscheiden.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Beifahrer öffnet die Tür und in dem Moment öffnet auch der direkt daneben Parkende die Tür und es kommt zum Unfall. Und jetzt stellt sich die Frage: Wer muss dafür bezahlen? Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers muss auch für die Schäden aufkommen, die der Beifahrer durch unvorsichtiges Öffnen der tür verursacht. – Länge 23 sec.

Mehr Informationen gibt es unter www.verkehrsrecht.de

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