Die sogenannte Betriebsgefahr eines Fahrzeugs kann bei einem Unfall mit einem betrunkenen Fußgänger komplett entfallen. Dann haftet der Fußgänger allein. So war es bei einem Fall, den das Oberlandesgericht Naumburg entschied: Ein sturzbetrunkener Fußgänger rannte telefonierend in ein Auto – und muss drei Viertel des Schadens selbst tragen.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das Oberlandesgericht Naumburg hat entschieden, dass der Pkw-Fahrer nur zu 25 Prozent haften muss. D.h., dass der Fußgänger 75 Prozent tragen muss – da er ein ein überwiegendes Verschulden an dem Unfall hatte. Er war stark betrunken und telefonierte auch noch zusätzlich. – Länge 20 sec.
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