O-Ton: Haftung nach grundlosem Bremsen

 Üblicherweise haftet derjenige, der auf ein anderes Fahrzeug hinten auffährt. Bremst allerdings der vordere Fahrer grundlos stark ab, haftet er zu 30 Prozent mit. So entschied das Amtsgericht München.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Sie auffahren, spricht ja ein großer Anschein dafür, dass Sie den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben. Das gilt allerdings dann nicht, wenn der vor Ihnen fahrende Wagen auf einmal, aus einem Grund, den Sie nicht nachvollziehen können, stark abbremst. So dass es für Sie sehr schwierig ist, den Unfall zu vermeiden. – Länge 22 sec.

Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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