O-Ton: Halteverbot gilt auch mit mobilen Schildern

Auch wenn ein Halteverbot nur mit mobilen Schildern angezeigt wird – es gilt trotzdem. Autofahrer, die dort ihren Wagen abstellen, werden zur Kasse gebeten. Das gilt auch, wenn sie behaupten, sie hätten die Schilder nicht gesehen. So entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das ist eine ganz schlechte Ausrede. Denn Sie müssen sich vergewissern, bevor Sie parken – darf ich da parken? Gibt es unter Umständen auch mobile Schilder, die nicht immer dort stehen? Das heißt, wenn Sie die Schilder nicht sehen, dann müssen Sie eben auch aus dem Auto aussteigen, müssen ein paar Schritte gehen und schauen, ob Sie parken dürfen oder nicht! – Länge 17 sec.

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