O-Ton: Helferin im Altenheim darf keine künstlichen Fingernägel tragen

Zum Weisungsrecht des Arbeitgebers kann es auch gehören, das Tragen von künstlichen oder Gelnägeln zu untersagen, so das Arbeitsgericht Aachen. Geklagt hatte eine Frau, die als Helferin in einem Altenheim tätig war. Aus hygienischen Gründen sei das Tragen aufwendiger Fingernägel tabu, hatte der Chef verfügt – und bekam Recht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht. Wenn er auch einen guten Grund hat, darf er dann auch mal über die freie Entfaltung der Persönlichkeit hinweg gehen. Also: Gelnägel, künstliche Fingernägel und lackierte Nägel kann ein Altenheim verbieten, weil das nicht und bedingt den Hygienestandards entspricht. Man muss sich überlegen: Man bereitet Essen zu, gießt Getränke ein – was an Nägeln alles hängen bleibt. Also durfte hier der Arbeitgeber sagen: Nur kurze Nägel bitte für alle, die hier tätig sind. — Länge 29 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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