Das Schloss war gemietet, die Gäste eingeladen, die Traumhochzeit stand vor der Tür. Und dann kam die Corona-Pandemie und machte einen Strich durch die Rechnung. Geplant war eine Feier mit bis zu 120 Personen. Der Mietpreis betrug für das Schloss netto 5.000 € zuzüglich weiterer Kosten.
Nach der Corona-Absage der Hochzeit verlangte der Schlossbetreiber trotzdem die vereinbarte Miete.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Urteil des Oberlandesgerichts Celle:
O-Ton: Bei den 5.000 Euro waren 850 Euro Verwaltungspauschale. Das heißt: Ich habe ja auch eine Maschinerie bei dem Schlossbetreiber in Gang gesetzt. Die haben die Reservierung angenommen, die haben geplant. – Insgesamt wurde eine Abwägung vorgenommen. 5.000 Euro sollte das Ganze kosten, 3.000 Euro dürft Ihr behalten, 2.000 Euro müsst Ihr bezahlen. Da waren dann noch die Verwaltungsaufwendungen mit drin. – Länge 27 sec.
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