Wer einen Mietwagen fährt und einen entsprechenden Versicherungsschutz abschließt, muss bei Unfällen kaum haften. Begeht der Fahrer aber einen groben Verkehrsverstoß, kann er zur Kasse gebeten werden. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über eine Entscheidung des Landgerichts Hagen.
O-Ton: Ein Lkw- Fahrer mietete sich ein Fahrzeug mit einer Aufbauhöhe von 3,50 Metern. Er durchqueren einen Tunnel, bei dem die Durchfahrtshöhe mit 3,10 Metern angegeben war. Und wie es so kommen musste, blieb er im Tunnel hängen. Den Schaden musste er, da es grob fahrlässig ist, sich nicht über die Höhe seines Fahrzeugs vorab zu informieren, zu 50 Prozent selbst tragen. – Länge 18 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de
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