O-Ton: Hundebesitzer haftet für ungewollten Deckakt

Wenn sich zwei Hunde ungewollt paaren, kann unter Umständen Schadensersatz fällig werden. Dann nämlich, so das Landgericht Coburg, wenn eine zur Züchtung vorgesehene Rassehündin von einem Mischling gedeckt wird. In dem Fall hatte die Züchterin die Besitzerin des Mischlings immer wieder gewarnt, ihren Vierbeiner nicht unbeaufsichtigt herumstreichen zu lassen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Besitzerin wollte den Wurf nicht haben und ging mit ihrer Besitzerin zum Tierarzt, um eine Abtreibung vorzunehmen. Das war allerdings ganz schwierig und es kam sogar zu einer Gebärmutterentfernung, so dass sie gar nicht mehr die Chance hatte, mit ihrer tollen Hündin eine Züchtung vorzunehmen. – Länge 18 sec.

Am Ende wurde ein Vergleich geschlossen. Mehr unter anwaltauskunft.de.

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