Auch wenn auf einer Internetplattform unerwünschte Kommentare über einen Nutzer stehen – der Betreiber des jeweiligen Forums muss keine Auskunft über die Autoren der Einträge geben. Privatpersonen haben nur ein sehr eingeschränktes Recht auf entsprechende Informationen, selbst wenn sich diese durch Beiträge diskriminiert fühlen, entschied das Amtsgericht (AG) München.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Wenn Sie sich beleidigt oder diskriminiert fühlen, dann kann das ein Fall für die Staatsanwaltschaft sein. Der Datenschutz geht hier vor, ein Betreiber einer Internetplattform ist hier nicht verpflichtet, Daten von anderen an Dritte weiterzugeben. Alles bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Hier wäre beispielsweise das Telemediengesetz einschlägig. Aber hier gibt es keine Vorschrift, dass man das tun darf oder soll. Also – bitte: Datenschutz geht vor. Wenn Du Dich beleidigt fühlst, dann wende Dich an die Staatsanwaltschaft. – Länge 25 sec.
Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.
O-Ton zum Download
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