In Deutschland wird darüber gestritten, ob für die Anerkennung der Vaterschaft eine Erklärung beim Notar ausreicht oder ob dies ein gerichtliches Verfahren klären muss. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied jetzt, dass die notarielle Anerkennung nicht ausreicht.
In dem Fall war die Mutter bereits verstorben, in der Geburtsurkunde war kein Vater eingetragen. Ein Mann hatte später die Vaterschaft notariell anerkannt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: In Fällen, in denen die Mutter verstorben ist, sind die Anforderungen allerdings höher. Es reicht nicht, dass ich als Vater zum Notar gehe und sage, ich bin der Vater, beglaubige mir diese Aussage mal. Nein, da bedarf es einer gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft. Wird wahrscheinlich über DNA oder ähnliches gehen, weil nämlich die Anerkennung der Vaterschaft weitreichende Konsequenzen sowohl für das Kind als auch für den Anerkennenden hat. – Länge 23 sec.
Weitere Informationen zu diesem Thema unter anwaltauskunft.de