O-Ton: Jagd auf eigenem Grundstück muss zunächst geduldet werden

 Ein Grundstück kann automatisch zu einer Jagdgenossenschaft gehören, selbst gegen den Willen des Eigentümers. Dies sieht das Gesetz noch vor – und in diesem Sinne entschied auch das Verwaltungsgericht Koblenz.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Ganze ist aber nicht ganz so schlimm, weil es eine Gesetzesänderung. Die im Laufe des Jahres in Kraft tritt. Die besagt, dass man sich in solchen Fällen dann doch dagegen wehren kann und nicht mehr die Jagd auf dem eigenen Grundstück dulden muss. Insofern: In manchen Situationen muss man die Gesetzeslage akzeptieren und hoffen auf die Zukunft – in diesem Fall ist die Hoffnung berechtigt. – Länge 19 sec.

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