O-Ton: Job gekündigt: Rückzahlung der Ausbildungskosten?

In vielen Arbeitsverträgen finden sich Vereinbarung, ob und in welchem Umfang die Kosten für Aus- und Fortbildung dem Arbeitgeber zu erstatten sind, wenn man vorzeitig kündigt. Vor Gericht kann es dann zu einem Streit über die Wirksamkeit einer Rückforderungsklausel kommen.

Kosten und die zeitliche Bindung an das Unternehmen müssen angemessen sein. Dies ist bei fünf Jahren und Ausbildungskosten von etwa 11.000 Euro nicht der Fall, entschied das Arbeitsgericht Gera.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Rückforderungsklauseln sind eigentlich nichts anderes als eine AGB im Arbeitsvertrag. Sie müssen einer Kontrolle standhalten, das heißt, es muss dem Arbeitnehmer ganz klar erkennbar sein: Um wie viel Geld geht es, wenn ich vorzeitig aus dem Job ausscheide. Und vor allen Dingen war gar nicht geregelt: Was ist eigentlich, wenn ich kündigen muss aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers? In dem Fall war es so: Egal, warum Du kündigst. Du musst alles bezahlen, wenn Du nicht mindestens 5 Jahre gearbeitet hast. – Länge 30 sec.

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