O-Ton: Jobcenter muss bei Hartz IV keine homöopathischen Mittel bezahlen

Grundsätzlich ist das Jobcenter nicht verpflichtet, mehr Medikamente als die Krankenkasse zu bezahlen. Für Ausnahmen muss eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das sind oft homöopathische Mittel, deren Wirksamkeit nicht ganz nachgewiesen ist. Und homöopathische Mittel werden oft, aufgrund der fehlenden Wirksamkeit, von Krankenkassen nicht übernommen. Dann muss das Jobcenter sie Hartz IV-Empfängern auch nicht bezahlen. – Länge 16 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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