O-Ton: Jugendliche Autofahrer haften nach Unfall

 Ein 17- und ein 12-Jähriger haften für Schäden, die sie durch unachtsames Autofahren an einem anderen Fahrzeug verursachen. Die beiden hatten an einem Auto gebastelt – auf einem privaten Grundstück. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das Auto war abgemeldet, und dann beschlossen sie, eine Runde zu drehen. Und wie es so kommen musste, setzte sich nicht nur der 17jährige, sondern auch der 12jährige ans Steuer. Beim Anfahren machte dann das Fahrzeug einen Satz nach vorn und prallte gegen ein auf dem Grundstück geparktes Fahrzeug. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlte nicht, da das Auto abgemeldet war. Und nun stellte sich die Frage, wer dann zahlen muss – und das waren in dem Fall die Jugendlichen, weil sie über die erforderliche Einsicht verfügten, dass sie das Auto nicht hätten fahren dürfen. – Länge 30 sec.

Mehr zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.