Der Kauf eines Pferdes ist oft mit großen Hoffnungen verbunden. Was aber, wenn das Traumtier kurz nach dem Kauf schwer erkrankt? In diesem Fall, der die Gerichte in München beschäftigte, traten bei dem Pony Haut-Probleme auf – die Käuferin wollte ihr Geld zurück. Doch sie bekam es nicht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de mit den Einzelheiten.
O-Ton: Da aber das Pony keinerlei Merkmale, ein Sommerekzem entwickeln zu können, beim Verkauf aufwies, konnte die Käuferin mit ihrer Tochter auch nicht vom Kaufvertrag zurück treten. Sie behielten also das Pony, der Verkäufer war nicht in der Pflicht. Es war nicht erkennbar, es war nicht nachweisbar, dass die Veranlagung zum Sommerekzem schon vorhanden beim Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war. – Länge 20 sec.
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