Für Claudia Pechstein war es eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der BGH entschied über die Revision der Internationalen Eislaufunion gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München
Die Sportlerin war wegen umstrittener Blutwerte gesperrt worden.
Allerdings: Diese Werte basieren nach Ansicht von Experten nicht auf Doping, sondern auf einer Anomalie. Pechstein wollte mit der Klage über fünf Millionen Euro den materiellen Schaden durch die Sperre sowie Schmerzensgeld durchsetzen.
Trotz der Niederlage ist der Rechtsweg noch nicht zu Ende, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Länge 25 sec
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