O-Ton: Karneval und Vaterschaft

 Gerade im Karneval wird viel „gebützt“ – und oft nicht nur das. Kommt neun Monate später ein kleiner Jeck zur Welt, verstehen manche Väter plötzliche keinen Spaß mehr. Aber man kann sich gegen einen Vaterschaftstest nicht wehren.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Wenn wirklich gute Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er der Vater sein kann – beispielsweise weil eine Freundin der Mutter gesehen hat, wie die beiden sich geküsst und kennen gelernt haben – dann kann das Gericht ihn zwingen, den Vaterschaftstest zu machen. In der regel läuft das über die Abgabe einer Speichelprobe. Mutmaßliche Väter sollten lieber freiwillig den Test machen, als den Umweg übers Gericht zu gehen, denn das ist ja auch mit Kosten verbunden. Er muss natürlich dann als Vater auch Unterhalt zahlen, und das ist Kind ist – wie seine anderen Kinder – auch erbberechtigt. – Länge 29 sec.

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